Aktuelle Informationen aus der Musikschule

03.04.2022 - Corona-Verordnung aufgehoben

 

Die Corona-Verordnung ist aufgehoben. Formal entfallen alle Vorschriften.

Es wird allerdings empfohlen, weiterhin sinnvolle Vorsichtsmaßnahmen zum Schutz vor Infektionen zu nutzen: Abstand halten, FFP2-Masken, regelmäßiges Lüften, Desinfektion der Hände. Bei Bedarf werden sich Lehrer und Schüler auf gemeinsame Schutzmaßnahmen einigen.

 

Viele Grüße

Norbert Seibel

17.01.2022 - Maskenpflicht auf FFP2-Maske erweitert

Seit dem 12. Januar müssen im Unterricht FFP2-Masken getragen werden. Ausnahmen gibt es für die Blasinstrumente (geht ja auch nicht anders :-)) und für Gesang - hier reicht eine medizinische Maske.

 

Unverändert gilt: für erwachsene Schüler*innen, die nicht geimpft oder genesen sind, ist der Präsenzunterricht nicht möglich! Hier bleibt nur online als Alternative. 

 

Tests können entfallen, sofern die letzte Impfung (vollständiger Schutz oder Booster-Impfung) nicht länger als 3 Monate zurückliegt oder eine Genesung innerhalb der letzten 3 Monate erfolgt ist. Speziell für Schüler sind Änderungen im Gespräch - noch gilt der Schülerausweis in Verbindung mit den Tests in der Schule.

 

Die aktuelle Regelung des Kultusministeriums finden Sie hier.

 

Die Probe für das Junge Bläserensemble fällt weiterhin aus. Wir wollen die Entwicklung  der Infektionszahlen mit der Omikron-Variante in den nächsten Wochen beobachten.

 

Wie immer gilt: Bei Fragen oder Unsicherheiten einfach bei mir anrufen. Ich bin unter 07265/679 oder 0172/6325379 fast immer erreichbar.

 

Viele Grüße

Norbert Seibel

06.12.2021 - 2G-Plus gilt jetzt auch für den Musikunterricht

Laut Corona-Verordnung vom letzten Freitag gilt ab dem 04.12.2021 auch für den Musikunterricht (außerschulische Bildung) 2G-Plus. Bereits ab der Alarmstufe I war 2G (genesen oder geimpft) vorausgesetzt. Was ändert sich dadurch?

 

Betroffen sind alle diejenigen, deren Impfung oder Genesung länger als 6 Monate zurück liegt und die noch keine Booster-Impfung erhalten haben. In diesen Fällen muss ein tagesaktueller zertifizierter Test vorgelegt werden. Zur Klarstellung: Wer nicht abschließend geimpft ist oder genesen ist und nicht unter eine Ausnahme-Regelung fällt, hat keinen Zugang zum Präsenzunterricht. Hier bleibt nur der Online-Unterricht. Bitte rechtzeitig mit der Lehrkraft klären.

 

Die bisherigen Ausnahme-Regelungen bleiben erhalten. Kinder im Kindergarten sind ausgenommen und bei Schülern bis einschließlich 17 Jahre reicht der Schülerausweis, da in der Schule ja auch getestet wird. Bitte beachten: Die Ausnahme-Regelung für 12 - 17 Jährige soll nur bis zum 31. Januar 2022 gelten. Die Landesregierung erwartet, dass bis dahin alle die Möglichkeit hatten, sich impfen zu lassen.

 

Die Lehrkräfte müssen die Einhaltung der Vorgaben aus der Verordnung überprüfen. Der Impfstatus (bzw. Schülerausweis) oder Genesenen-Status muss einmal vorgelegt werden. Tagesaktuelle Tests sind vor jedem Unterricht vorzulegen - ab nächste Woche sogar in digital lesbarer Form.

 

Hier noch die Links zu den aktuell relevanten Veröffentlichungen der Landesregierung BW:

Corona-Regeln auf einen Blick (4. Dezember 2021)

Ausnahmen von der Testpflicht bei 2G-Plus

 

Die Probe für das Junge Bläserensemble wird erst einmal bis nach den Weihnachtsferien ausgesetzt. Danach sehen wir, ob und wie es weitergehen kann.

 

Wie immer gilt: Bei Fragen oder Unsicherheiten einfach bei mir anrufen. Ich bin unter 07265/679 oder 0172/6325379 fast immer erreichbar.

 

Beste Grüße

Norbert Seibel

12.10.2021 - Neuer Kurs für die Musikalische Früherziehung

Am 20. Oktober startet ein neuer Kurs für die musikalische Früherziehung. Der Kurs läuft über 1 oder 2 Jahre und richtet sich an Vorschulkinder im Alter von 4 bis 6 Jahren. Der neue Kurs wird mittwochs um 15:30 Uhr im Haus der Vereine (Friedrichstr. 27) stattfinden. Der Schwerpunkt liegt auf den musikalischen Inhalten wie Instrumentenkunde, Notenkunde, Musik hören, Singen, Glockenspiel uvm. - ausführliche Informationen zu den Kursen finden Sie auf dieser Webseite. 

 

Im ersten Termin am 20. Oktober werden organisatorische Themen wie Ablauf, Unterrichtszeiten, Instrumentarium, Unterrichtsmaterial, etc. besprochen. Für Fragen steht unserer Lehrkraft Frau Seibel (Tel. 679) gerne zur Verfügung. 

16.09.2021 - 3G-Regel auch für den Musikunterricht

Liebe Eltern und Schüler der Musikschule,

 

mit der neuen Verordnung wird die 3G-Regel auch für den Musikunterricht eingeführt.

  • Kinder bis einschließlich fünf Jahre und Kinder, die älter, aber noch nicht eingeschult sind, sind von der Testpflicht ausgenommen.
  • Wenn Schülerin oder Schüler an den regelmäßigen Testungen im Rahmen des Schulbesuchs teilnehmen, ist der Zutritt und die Teilnahme am Musikunterricht gestattet, sofern sie asymptomatisch sind. Die Glaubhaftmachung des Schülerstatus hat in der Regel durch ein entsprechendes Ausweisdokument (z.B. Schülerausweis) zu erfolgen. Die Testbescheinigung der Schule wie noch vor den Ferien ist nicht mehr notwendig.
  • Wer nicht immunisiert (Test oder genesen) ist und nicht unter die Schüler-Regelung oder die 5-Jahresregel fällt, braucht einen bestätigten Antigen-Schnelltest, der nicht älter als 24 Stunden ist.

Alle anderen Regelungen bleiben unverändert bestehen.

  • Maskenpflicht im Vereinsheim und im Unterricht (nicht für Blasinstrumente).
  • 1,5 Mtr. Abstand im gesamten Gebäude einhalten.
    2 Mtr. im Unterricht für Blasinstrumente und Gesang 
  • Hände sowie gemeinsam genutzte Gegenstände und Flächen desinfizieren.
  • Räume regelmäßiges Lüften
  • Die Kontakte werden von den Lehrkräften der Musikschule dokumentiert.

Beste Grüße und einen guten Start ins neue Schuljahr!

Norbert Seibel

28.06.2021 - Testnachweis entfällt ab 28.Juni

Liebe Eltern und Schüler der Musikschule,

 

seit heute, 28.06.2021 ist in Baden-Württemberg eine neue Corona-Verordnung in Kraft.

Danach entfällt die Vorlage eines aktuellen Tests bei einer Inzidenz von weniger als 35 als Voraussetzung für die Teilnahme am Musikunterricht.

Außerdem ist das Tragen eine Maske im Unterricht ebenfalls nicht mehr erforderlich und ab sofort freiwillig. Außerhalb des Unterrichts müssen im Gebäude weiterhin Masken getragen werden.

Die bekannten Hygienemaßnahmen wie das Einhalten von Abständen insbesondere bei Blasinstrumenten und Gesang gelten aber weiterhin! 

06.06.2021 - Präsenzunterricht wieder möglich ab 7. Juni

Liebe Eltern und Schüler der Musikschule,

 

Nachdem die Inzidenzwerte in den letzten Tagen nochmal stark zurückgegangen sind, wurden wir am Freitagnachmittag informiert, dass ab Montag, den 7. Juni alle Instrumente und Kurse mit gewissen Auflagen wieder in Präsenzform stattfinden können. Erlaubt sind Gruppen mit bis zu 5 Schülerinnen und Schülern.

 

Testpflicht

Wie in vielen anderen Bereichen des täglichen Lebens ist die Voraussetzung für die Teilnahme ein aktueller negativer Test, eine abgeschlossene Impfung oder der Nachweis einer Genesung. Bei den Tests gelten die gleichen Regeln wie in den Schulen und Kindergärten. Die Tests aus den Schulen werden anerkannt und sind 60 Stunden gültig. Außerdem steht das Testzentrum der Angelbachtaler Apotheken in der Karlstr. 1 zur Verfügung. Die Tests müssen bis 18:30 Uhr am Vortag angemeldet werden und sind kostenfrei. Weitere Informationen sind auf der Webseite der Apotheke zu finden.

 

Weitere Regeln

  • Allgemein gilt, dass ein Mindestabstand von durchgängig 1,5 Metern gewährleistet sein muss. Spezielle Abstandsregeln gibt es für den Unterricht in Gesang und an Blasinstrumenten. Hier beträgt wie bisher der Mindestabstand zwei Meter in alle Richtungen; auch gelten die gesonderten Hygieneauflagen für das Kondenswasser aus den Instrumenten.
  • Alle Personen über 6 Jahren müssen eine medizinische Maske oder einem Atemschutz, welcher die Anforderungen der Standards FFP2/KN95/N95/KF94/KF99 oder eines vergleichbaren Standards erfüllt, tragen. Ausgenommen hiervon ist der Unterricht in Gesang und an Blasinstrumenten.
  • Es versteht sich von selbst, dass eine Teilnahme am Unterricht bei Corona-Krankheitszeichen, bei einer Quarantäne oder einem positiven Test nicht zulässig ist. Bitte verständigen Sie die Lehrkräfte in diesen Fällen.

 

Bläserklassen

In der Sonnenbergschule dürfen Schüler aus verschiedenen Klassen nicht zusammen unterrichtet werden. Wir sind dabei, auch hierfür eine Lösung zu finden. In der Woche vom 7. Juni findet der Unterricht noch einmal online statt. Alternativ können die Lehrkräfte den Unterricht im Vereinsheim durchführen; hier gelten dann die individuellen Vereinbarungen mit der Lehrkraft.

 

Unterrichtsort

Soweit mit der Lehrkraft nichts anderes vereinbart wurde, werden die Präsenzunterrichte im Haus der Vereine (Friedrichstr. 27) durchgeführt. Die Termine werden von den Lehrkräften vereinbart bzw. es werden bestehende Termine übernommen.

 

Hygiene-Auflagen im Haus der Vereine

Wie im letzten Jahr gelten im Haus der Vereine folgende Auflagen:

  • Anwesenheiten im Vereinsheim werden von den Lehrkräften erfasst und bei Bedarf an die Gemeinde weitergegeben. Bitte geben Sie mir Bescheid, falls Sie mit der Weitergabe der o.g. Daten und Unterrichtszeiten an die Gemeinde nicht einverstanden sind. Der Unterricht kann dann nicht im Vereinsheim stattfinden.
  • Auf dem Weg zum Unterricht und im Unterricht sind die vorgeschriebenen Abstände (2 Meter für Blasinstrumente, 1,5 Meter für Klavier, Gitarre und Schlagzeug) einzuhalten.
  • Bitte eine Maske mitbringen und diese im Gebäude auf dem Weg zum Unterricht sowie nach dem Unterricht tragen. Die Maske dabei so verwenden, dass sie ihren Zweck erfüllen kann - d.h. Mund und Nase damit bedecken.
  • Nach dem Betreten des Gebäudes die Hände waschen oder desinfizieren.
  • Nicht zu früh zum Unterricht kommen und im Flur warten bis der vorherige Unterricht zu Ende ist und der Lehrer die Schüler hereinruft. Öffnen und Schließen der Tür des Unterrichtsraumes übernimmt der Lehrer.
  • Zum Aus- und Einpacken des Instrumentes nur die von Lehrer zugewiesenen Flächen (Tische oder Stühle) werden.

 

Bei Fragen erreichen Sie mich tagsüber mobil unter 0172 6325379.

 

Herzliche Grüße und viel Spaß beim Musizieren

 

Norbert Seibel

20.02.2021 - Online-Unterricht, Gebühren und Honorare

Liebe Eltern, liebe Schüler,

leider ist die Lockdown-Situation unverändert. Auch wenn die Fallzahlen stark zurückgegangen sind, ist es mit der aktuellen Entwicklung alles andere als sicher, dass der Unterricht in naher Zukunft wieder in Präsenz und damit auch wieder für alle Schüler durchgeführt werden kann - natürlich mit den Vorkehrungen, die sich im letzten Jahr bewährt haben.

Online-Unterricht

Aktuell haben die meisten Schüler aus dem Instrumentalunterricht (Einzelunterricht und Zweiergruppen) online Unterricht. Die Zweiergruppen wurden aufgeteilt, denn Musikunterricht mit Gruppen ist zumindest mit der aktuell gängigen Technik nicht zufriedenstellend umsetzbar. So mussten die Bläserklassen, die Blockflöten und die musikalische Früherziehung wie in vielen anderen Musikschulen in den letzten Wochen pausieren.

  Wer Online-Unterricht generell ablehnt, konnte selbstverständlich ebenfalls aussetzen. Uns ist bewusst, dass online der persönliche Kontakt zur Lehrerin / zum Lehrer, das direkte Feedback und das gemeinsame Spiel nur ansatzweise ersetzt werden können. Wir sind aber überzeugt, dass das Online-Format geeignet ist, den Leistungsstand und die Motivation zu erhalten. Und die Musikstunde stellt außerdem eine willkommene Abwechslung in der kontaktarmen Zeit dar.

Bläserklassen

Vor diesem Hintergrund möchten wir nach der Fastnachtswoche auch wieder mit den Schülern aus den Bläserklassen arbeiten. Wir werden die Gruppen dazu aufteilen und die Lehrer werden mit jedem Schüler individuell 15 - 20 Minuten arbeiten. Wir versuchen für die Schüler aus den 3. Klassen Moodle im gleichen Umfeld wie in der Schule zu nutzen. Sofern noch nicht erfolgt kommen die Lehrer auf Sie zu. 

Musikalische Früherziehung und Blockflöten

Die musikalische Früherziehung und der Blockflötenunterricht muss auch weiterhin pausieren. 

Gebühren

Aufgrund der Anlaufphase für den Online-Unterricht und den damit verbundene Unregelmäßigkeiten haben wir im Januar keine Unterrichtsgebühren eingezogen. Ab Februar werden wir bei den Schülern, die Online-Unterricht haben, die vertraglich vereinbarten Gebühren abbuchen. Wenn kein Unterricht stattfinden kann, werden auch keine Gebühren erhoben. 

Honorare der Lehrkräfte

Die Lehrkräfte, die als freie Musiker auf die Honorare angewiesen sind, bekommen die Monate Januar und Februar ohne Einschränkungen bezahlt. Dazu können wir glücklicherweise auf einen Notgroschen zurückgreifen. Wenn Sie die Musikschule dabei unterstützen möchten, können Sie die nicht abgebuchten Unterrichtsgebühren gerne spenden. Zusammen mit dem vereinfachten Zuwendungsnachweis ("Spendenquittung"), den Sie auf unseren Internetseiten finden, können Sie diese Spende steuerlich geltend machen. In dem Formular finden Sie auch die IBAN der Musikschule.

 

Für Fragen und weitere Informationen stehe ich gerne zur Verfügung.

Sie erreichen mich unter 07265 679. Bitte hinterlassen Sie eine Nachricht auf dem AB, falls niemand zuhause ist.

 

Viele Grüße

Norbert Seibel

 

Good Vibrations - Zum Abschluss noch ein kurzer Hinweis auf einen Musiker und Psychologen, der beschreibt, welchen Einfluss Musik auf unsere Gesund haben kann. Ein Interview mit Prof. Stefan Kölsch gibt es hier.

 

14.12.2020 - Lockdown auch für die Musikschulen offiziell

An alle Eltern und Schüler der Musikschule Angelbachtal,

 

wie zu erwarten war, gilt die Schließung der Schulen ab dem 16.12. auch für die Musikschulen. Am heutigen Tag (15.12.) läuft noch alles wie bisher (auch die Bläserklassen).

 

Für die einzelnen Bereiche bedeutet das:

  • Einzelunterricht und Zweierunterricht: Präsenzunterricht ist nicht möglich; ggf. weichen die Lehrkräfte auf Online-Unterricht aus. Die Lehrkräfte kommen auf Sie zu und besprechen das weitere Vorgehen.
  • Musikalische Früherziehung: kann nicht stattfinden
  • Bläserklassen: Unterricht entfällt am 21. und 22.12.

Wie es ab dem 11. Januar weitergeht, werden wir sehen. Derzeit können wir alle nur hoffen.

Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.

 

Beste Grüße und bleiben Sie gesund!

Norbert Seibel

01.11.2020 - Neuer Blockflötenkurs ab 04. November

Im November startet auch ein neuer Kurs Blockflötenkurs. Interessenten treffen sich am 04. November um 17:00 Uhr. - ausführliche Informationen zu den Kursen finden Sie auf dieser Webseite.

 

Im ersten Termin am 4. November werden organisatorische Themen wir Ablauf, Unterrichtszeiten, Instrumentarium, Unterrichtsmaterial, etc. besprochen. Für Fragen steht unserer Lehrkraft Frau Seibel (Tel. 679) gerne zur Verfügung. Oder Sie besuchen am Mittwochnachmittag zwischen 15:30 Uhr und 17:00 Uhr einfach einen der laufenden Kurse im Vereinsheim. 

11.10.2020 - Neuer Kurs für Musikalische Früherziehung ab November

Im November startet ein neuer Kurs für die musikalische Früherziehung. Der Kurs läuft über 1 oder 2 Jahre und richtet sich an Vorschulkinder im Alter von 4 bis 6 Jahren. Der neue Kurs wird mittwochs um 16:15 Uhr im Haus der Vereine (Friedrichstr. 27) stattfinden. Der Schwerpunkt liegt auf den musikalischen Inhalten wie Instrumentenkunde, Notenkunde, Musik hören, Singen, Glockenspiel uvm. - ausführliche Informationen zu den Kursen finden Sie auf dieser Webseite.

  

Im ersten Termin am 4. November werden organisatorische Themen wir Ablauf, Unterrichtszeiten, Instrumentarium, Unterrichtsmaterial, etc. besprochen. Für Fragen steht unserer Lehrkraft Frau Seibel (Tel. 679) gerne zur Verfügung. Oder Sie besuchen am Mittwochnachmittag zwischen 15:30 Uhr und 17:00 Uhr einfach einen der laufenden Kurse im Vereinsheim. 

12.09.2020 - Neuordnung des Musikschuljahrs und Anpassung der Unterrichtsgebühren

An alle Eltern und Schüler

 

Wir haben im Vorstand der Musikschule beschlossen, nachfolgende Änderungen bei der Gebührenabrechnung vorzunehmen und damit die Gebühren transparenter und gerechter zu machen.

1.    Neuordnung des Musikschuljahres

Wie bei den meisten Musikschulen in unserer Region begann das Musikschuljahr am 1. Oktober und endete am 30. September. Bei einer Kündigung wurden auch nach den Sommerferien noch einige wenige Unterrichtsstunden erteilt. Die Unterrichtszeiten mussten dabei noch an die neuen Stundenpläne angepasst werden. Wir haben uns entschieden, mit dem beginnenden Schuljahr das Musikschuljahr an das Schuljahr der allgemeinbildenden Schulen anzupassen. Das Musikschuljahr beginnt künftig am 1. September und endet zum 31. August. Das 1. Halbjahr endet zum Ende Februar.

2.    Änderung der Kündigungsfristen

Mit der Änderung des Musikschuljahres ändern sich auch die Kündigungsfristen. Eine Kündigung des Unterrichtsvertrags ist künftig zum 28. (29.) Februar oder zum 31. Juli möglich. Die Kündigungsfrist beträgt weiterhin 6 Wochen.
Eine Anmeldung zum Unterricht ist unabhängig vom Musikschuljahr oder – halbjahr jederzeit möglich, sofern der Musiklehrer freie Kapazität hat.

3.    Erhebung der Gebühren in 11 Teilbeträgen

Bisher wurde die Jahresgebühr in 12 monatlichen Teilbeträgen erhoben. Mit der Neuordnung des Musikschuljahres werden zukünftig im August keine Gebühren mehr abgebucht. Durch die Verteilung auf 11 Monate ergibt sich ein höherer monatlicher Betrag. Auf das ganze Jahr gesehen bleiben die Gebühren unverändert. Die Umstellung erfolgt zum 1. Oktober 2020.

4.    Abrechnung der Gruppenunterrichte

Gruppenunterrichte (Musikalische Früherziehung, Blockflöten, Bläserklasse) wurden bis März 2020 halbjährlich abgebucht. Durch den Corona-bedingten Unterrichtsausfall wurde die Abrechnung bereits ab Mai für alle Schüler monatlich vorgenommen. Die monatliche Abrechnung werden wir dauerhaft auch für die Gruppenunterrichte beibehalten.

5.    Anpassung der Gebühren

 

Nach zweieinhalb Jahren mit stabilen Unterrichtsgebühren werden wir zum 1. Oktober 2020 eine moderate Anpassung von knapp über 2% vornehmen. Die Erhöhung wird ausschließlich für die Honorare der Lehrkräfte und für die Künstlersozialabgabe verwendet. Nur mit marktüblichen Honoraren können wir auch in Zukunft qualifizierte Lehrkräfte für die Musikschule gewinnen. Die Leihgebühren für Instrumente der Musikschule bleiben unverändert. Sofern uns eine Einzugsermächtigung vorliegt, werden die neuen Gebühren erstmalig Ende Oktober von Ihrem Konto abgebucht.

6.    Gebührentabelle

Durch die Umstellung auf 11 Abrechnungsmonate und die Erhöhung der Gebühren ergeben sich folgende neue monatliche Abbuchungsbeträge.

 

Unterrichtsgebühren (monatl.)

seit 1.4.2018

ab 1.10.2020

Jahresgebühr verteilt auf

12 Monate

11 Monate

11 Monate

Einzelunterricht 30 Min.

57 €

62,18 €

63,50 €

Einzelunterricht 45 Min.

83 €

90,55 €

92,50 €

Gruppenunterricht 2 Schüler 30 Min.

32 €

34,91 €

35,50 €

Gruppenunterricht 2 Schüler 45 Min.

47 €

51,27 €

52,00 €

Blockflötengruppen

17,50 €

19,09 €

19,50 €

Musikalische Früherziehung

24,50 €

26,73 €

27,50 €

Bläserklasse (inkl. Instrumentenmiete)

33,00 €

36,00 €

37,00 €

Wir bitten um Ihr Verständnis und stehen für weitere Informationen gerne zur Verfügung.

 

Freundliche Grüße

Der Vorstand

Musikschule Angelbachtal e.V.

14.07.2020 - Information und Anmeldung zur neuen Bläserklasse

An die Eltern der 2. Klassen in der Sonnenbergschule

 

leider konnten die Veranstaltungen zum Kennenlernen der Bläserklasse nicht wie besprochenen stattfinden. Da wir noch nicht genau wissen, wie es nach den Ferien weitergeht und ob Musikunterricht wieder gegeben werden kann, planen wir zusammen mit der Musikschule schon die ersten Schritte für das neue Schuljahr.

 

Nach den Sommerferien wollen wir mit einer neuen Bläserklasse starten!

Zwei Jahre lang haben die Schüler die Chance, sich intensiv mit einem Musikinstrument zu beschäftigen und in einer Gruppe gemeinsam zu musizieren. Folgende Instrumente sind möglich: Querflöte, Klarinette, Saxophon (ab 4. Klasse), Trompete, Horn, Posaune und Bariton. Instrumente werden zur Verfügung gestellt.

Geplant ist, dass die Kinder am Nachmittag in kleinen Gruppen im Rahmen der Bläserklasse unterrichtet werden. Das Zusammenspielen als Ensemble erfolgt dann ab Normalbetrieb im Musikunterricht.

 

Anfang des nächsten Schuljahres findet für die Eltern der Klassenstufe 3 ein Elternabend statt, in dem die Bläserklasse vorgestellt wird. Dieser Elternabend wird aus gegebenem Anlass (Corona-Pandemie) digital erfolgen.

 

Hier können dann auch alle offenen Fragen bezüglich Unterrichtsform, Leihinstrument, Pflege usw. angesprochen und geklärt werden. Es werden Vertreter der Musikschule Angelbachtal anwesend sein.

Leider ist es nicht möglich, die Instrumente im Vorfeld auszuprobieren. Trotzdem müssen sich die Schüler im Vorfeld für drei denkbare Instrument entscheiden. Es ist aber möglich, sich in den ersten Monaten umzuentscheiden!

 

Mit freundlichen Grüßen,

C. Seitz und N. Seibel

 

Flyer Bläserklasse (mit Anmeldung)
Alle Informationen zur Bläserklasse kurz und knapp auf 2 A4-Seiten.
Bläserklasse_Flyer_2018-07(IBAN).pdf
Adobe Acrobat Dokument 161.1 KB

14.06.2020 - Blasinstrumente und kleine Gruppen starten ab 15.06.2020

Liebe Eltern und Schüler,

 

wie angekündigt kehren wir nach den Pfingstferien ein weiteres Stück zur Normalität zurück und starten jetzt mit dem Unterricht für die Blasinstrumente.

Neben der Vorgabe von 2,5 Metern Abstand zwischen den Beteiligten bei Bläsern wurde vom Ministerium das Aufstellen von Schutzwänden in einer Größe von mind. 180 x 90 cm empfohlen.

Wir kommen dieser Empfehlung nach und haben aus transparenter Folie Wände hergestellt, die einen zusätzlichen Schutz bieten. 

 

Die Sonnenbergschule ist für außerschulische Veranstaltungen weiterhin gesperrt. Die meisten Unterrichte finden daher im Haus der Vereine (Vereinsheim) statt,

in dem uns die Gemeinde Angelbachtal dankenswerterweise zusätzliche Räume zu Verfügung stellt und die vorgeschriebenen Hygienemaßnahmen umsetzt.

 

Neben der Öffnung für Bläser sind auch Unterrichte in Gruppe bis zu 5 Personen zulässig. Wir beginnen daher auch wieder mit Gruppenunterrichten.

Allerdings in Gruppen mit max. 3 Schülern. So können in allen Räumen in Vereinsheim die Vorgabe von 10 m² je Person zuverlässig eingehalten werden.

 

Außerdem hat die Gemeinde Angelbachtal eine Hygienekonzept für die Benutzung des Vereinsheims erstellt, die im Original beigefügt ist.

In der folgenden Tabelle können Sie sehen, wie die Musikschule und ihre Lehrkräfte diese Vorgaben umsetzen, und welche Anforderungen an die Schüler gestellt werden.

 

Voraussetzung für den Unterricht ist, dass alle Beteiligten die Vorgaben kennen und sie umsetzen. Ich bitte daher Eltern und Schüler, den nachfolgenden Abschnitt sorgfältig zu lesen.

 

Allgemeines:

Gemeinde

Strengere, spezialgesetzliche Vorgaben bleiben von dieser Regelung unberührt und sind zu beachten.

Musikschule

Der Abstand von 1,5 Metern ist unbedingt einzuhalten. Strengere Regeln gelten für die Blasinstrumente. Der Abstand zwischen den Spielen muss im Unterricht 2,5 Meter betragen und es werden zusätzlich transparente Wände aufgestellt. Gruppenunterrichte werden mit max. 3 Schülern belegt.

 

Das teilweise in den Blasinstrumenten entstehende Kondenswasser (in der Landesverordnung als "Speichel" bezeichnet) wird mit saugfähigen Papiertüchern aufgefangen und von jedem Schüler nach dem Unterricht entsorgt.

Gemeinde

Beim Betreten des Vereinsheims muss man sich die Hände desinfizieren oder waschen. Ein Desinfektionsmittelspender stellt die Gemeinde.

Musikschule

Der Vorgabe ist Folge zu leisten. Beim Klavierunterricht waschen sich die Schüler vor und nach dem Unterricht die Hände, da das Instrument gemeinsam genutzt wird. Ein Waschbecken ist im Unterrichtsraum vorhanden. Der Lehrer wischt zusätzlich nach jeden Schüler die Tasten ab.

Gemeinde

Es dürfen nur die von der Gemeinde zugewiesenen Räume sowie die Toiletten betreten werden.

 

Die Musiklehrer halten sich während der gemeldeten Zeiten nur in den zugewiesenen Räumen auf. Ein Wechsel des Raumes ist nicht möglich.

Gemeinde

Jeder Übungsgruppe (Chorstunde, Musikunterricht, Vereinsversammlung…) bestimmt für die Nutzungseinheiten eine verantwortliche Person und teilt diese der Gemeinde vorab mit. Diese Person ist für die Einhaltung der Hygienemaßnahmen im Rahmen der Nutzung verantwortlich. Die Einhaltung des Hygienekonzepts muss die verantwortliche Person der Gemeinde vorab schriftlich bestätigen.

Musikschule

Als verantwortliche Person ist Norbert Seibel benannt. Die Musiklehrer haben die Kenntnisnahme und Umsetzung der Hygiene-Richtlinien in schriftlicher Form bestätigt.

Gemeinde

Die verantwortliche Person erhebt die folgenden Daten bei den Nutzerinnen und Nutzern und leitet diese zügig, nach jeder Nutzung, an die Gemeinde weiter. Grund hierfür ist die Nachverfolgung von Infektionsketten. Die Daten sind nach 4 Wochen zu löschen. Die Nutzerinnen und Nutzer dürfen das Vereinsheim nur nutzen, wenn sie folgende Daten der Gemeinde vollständig und zutreffend zur Verfügung stellen:

1. Name und Vorname der Nutzerin oder des Nutzers,

2. Datum sowie Beginn und Ende des Besuchs, und

3. Telefonnummer oder Adresse der Nutzerin oder des Nutzers

Musikschule

Die Musiklehrer melden die entsprechenden Daten für ihre Schüler an Herrn Seibel, der sie zusammengefasst an die Gemeinde weiterleitet.

Gemeinde

Eine konkrete Anmeldung der einzelnen Nutzungstage ist nötig. Bisherige Nutzungszeiten können unter Umständen nicht eingehalten werden. Die Gemeinde behält sich vor, die Nutzungszeiten zu variieren, damit kein Begegnungsverkehr stattfindet.

Musikschule

Für den Unterricht gibt es einen wöchentlichen Stundenplan. Veränderungen der Belegung der Räume werden bei Herrn Seibel angemeldet. Gleiches gilt für Nachholstunden und zusätzliche Unterrichte.

Gemeinde

Kontakte außerhalb der Versammlungszeiten sind auf ein Mindestmaß zu beschränken! Jegliche Personen dürfen erst zu Beginn der gebuchten Versammlung das Vereinsheim betreten und müssen es in dieser Zeit auch wieder verlassen.

Musikschule

Die Musikschüler kommen möglichst pünktlich zu der vereinbarten Zeit und warten vor dem Unterrichtsraum bzw. im Eingangsbereich des Vereinsheims. Der Mindestabstand von 1,5 Meter ist dabei einzuhalten. Sie betreten den Unterrichtsraum erst nach Aufforderung durch den Musiklehrer. Der Musiklehrer achtet beim Wechsel der Schüler auf die Einhaltung der Abstände. Weitere Personen (Eltern, Geschwister, Freunde) werden gebeten, das Vereinsheim nicht zu betreten.

Gemeinde

Das Tragen von Mund-Nasen Bedeckungen wird im gesamten Gebäude, vor allem im Treppenhaus, dringend empfohlen

Musikschule

Das Tragen von Masken im Treppenhaus und den Fluren wird Schülern und Lehrern dringend empfohlen. Im Unterricht muss keine Maske getragen werden. Dort wo es möglich ist, können individuelle Vereinbarungen mit dem Lehrer getroffen werden. Die Musikschule stellt keine Masken zur Verfügung.

 

 Während der Versammlung:

Gemeinde

Während der gesamten Versammlungsdauer muss durchgängig ein Mindestabstand von 1,5 m zwischen allen anwesenden Personen eingehalten werden.

Musikschule

Es werden auch Gruppen von bis zu drei Schülern unterrichtet. Der Musiklehrer stellt Stühle, Notenständer und ggf. Trennwände so auf, dass der Abstand eingehalten wird. Lehrer und Schüler  achten auch beim Ein- und Auspacken der Instrumente auf die Einhaltung der Abstände.

Gemeinde

Jeder Person im Raum müssen 10m² zur Verfügung stehen.

Musikschule

Durch die Begrenzung auf  max. 3 Schüler bei Gruppenunterrichten ist das  in den Räumen des Vereinsheims gewährleistet.

Gemeinde

Benutzte Utensilien, insbesondere auch die Türgriffe des genutzten Raumes, sind nach jeder Einheit an Stellen, die direkt mit dem Körper in Kontakt kommen, durch den Verein mit einem tensidhaltigen Reinigungsmittel (z.B. Allzweckreiniger oder Spülmittel) zu reinigen. Ein geeignetes Gefäß, Putzlappen und Reinigungsmittel sind vom Verein mitzubringen und auch wieder mitzunehmen.

Musikschule

Die Musiklehrer wischen nach jedem Schüler / Gruppe die gemeinsam benutzten Flächen mit einem geeigneten Reinigungsmittel ab. Die gemeinsame Nutzung von Instrumenten und sonstigen Utensilien ist nach Möglichkeit zu unterlassen. Die Musikschule stellt eine Sprühflasche mit Reinigungsmittel sowie Papiertücher zum Nachwischen bereit.

Gemeinde

Gemeinsames Essen und Trinken ist zu unterlassen

Musikschule

Essen während des Unterrichts ist nicht zulässig.

Mitgebrachte Getränke dürfen nur aus verschließbaren Gefäßen konsumiert werden.

Gemeinde

Jede Stunde sollte der genutzte Raum gelüftet werden

Musikschule

Wenn möglich wird nach jeder Stunde kurz gelüftet. Spätestens alle 60 Minuten muss für mindestens 5 Minuten gelüftet werden.

 

Nicht am Unterricht teilnehmen können Schüler, die in Kontakt zu einer infizierten Person stehen oder standen, wenn seit dem Kontakt mit einer infizierten Person noch nicht 14 Tage vergangen sind, oder die Symptome eines Atemwegsinfekts oder erhöhte Temperatur aufweisen.

 

Was bedeutet das für die Schüler und deren Eltern?

·         Bitte geben Sie mir Bescheid, falls Sie mit der Weitergabe der o.g. Daten und Unterrichtszeiten an die Gemeinde nicht einverstanden sind. Der Unterricht kann dann nicht im Vereinsheim stattfinden.

·         Auf dem Weg zum Unterricht und im Unterricht sind die vorgeschriebenen Abstände (2,5 Mtr für Blasinstrumente, 1,5 Mtr für Klavier, Gitarre und Schlagzeug) einzuhalten.

·         Eine Maske mitbringen und diese im Gebäude auf dem Weg zum Unterricht sowie nach dem Unterricht tragen. Die Maske dabei so verwenden, dass sie ihren Zweck erfüllen kann - d.h. Mund und Nase damit bedecken.

·         Nach dem Betreten des Gebäudes die Hände waschen oder desinfizieren.

·         Nicht zu früh zum Unterricht kommen und im Flur warten bis der vorherige Unterricht zu Ende ist und der Lehrer die Schüler hereinruft. Öffnen und Schließen der Tür des Unterrichtsraumes übernimmt der Lehrer.

·         Zum Aus- und Einpacken des Instrumentes nur die von Lehrer zugewiesenen Flächen (Tische oder Stühle) werden.

 

Bläserklassen der Sonnenbergschule

Die Unterrichtsstunde bei den Musiklehrern wird nach den Pfingstferien weitergeführt. Die Gruppeneinteilung wird so verändert, dass max. 3 Schüler in einer Gruppe unterrichtet werden.

Die Zeiten werden von den Lehrkräften vereinbart, sofern noch nicht geschehen. Die Orchesterstunde mit Frau Seitz wird bis auf Weiteres nicht stattfinden können. Änderungen erfahren Sie direkt von der Sonnenbergschule.

 

Blockflötengruppen

Die Blockflöten werden in Gruppen von max. 3 Schüler unterrichtet. Der Unterricht findet im Vereinsheim statt, damit die vorgeschriebenen Abstände eingehalten werden können.

 

Musikalische Früherziehung

Die musikalische Früherziehung pausiert weiterhin. Die Einhaltung der Vorgaben in der Verordnung des Landes und der Gemeinde ist aufgrund des Ablaufs des Unterrichtes und der gemeinsamen Nutzung von Instrumenten und Utensilien nicht möglich.

Ich gehe davon aus, dass vor den Sommerferien der Unterricht nicht wieder aufgenommen werden kann.

 

Junges Bläserensemble

Für das junge Bläserensemble der Musikschule finden bis auf Weiteres keine Proben statt.

 

Gebühren

Ab Juni werden die regulären Gebühren erhoben. Ausgenommen ist die musikalischen Früherziehung, für die weiterhin kein Unterricht stattfinden kann.

Wie bereits angekündigt werden alle Gebühren ab sofort monatlich erhoben. Diese Änderung betrifft die Bläserklassen und die Blockflötenschüler.

 

Für Fragen und weitere Informationen bin ich über 07265 679 erreichbar.

Am besten, Sie rufen nach 18.00 Uhr an oder Sie sprechen auf den AB, falls ich nicht abnehmen kann.

 

Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung.

 

Norbert Seibel

09.05.2020 - Einzelunterricht für ausgewählte Instrumente ab 11.05.2020

Unterricht für Gitarre, Klavier und Schlagzeug beginnt ab dem 11. Mai

Liebe Eltern, liebe Schüler,

 

für alle, die es noch nicht aus den Medien erfahren haben: Der Musikunterricht in den Musikschulen in Baden-Württemberg kann mit gewissen Auflagen ab Montag, den 11. Mai wieder beginnen.

·         Es ist nur Einzelunterricht freigegeben.

·         Blasinstrumente und Gesang sind ausgenommen.

 

Die Gemeinde öffnet das Vereinsheim und stellt die Umsetzung der Auflagen sicher.

Der Einzelunterricht in den Fächern Gitarre, Klavier und Schlagzeug im Vereinsheim kann in der nächste Woche beginnen.

Sofern mit den Musiklehrern nichts anderes vereinbart wird, gelten die bisherigen Unterrichtszeiten und Räume.

Für alle anderen Fächer bleibt die Situation unverändert. Unterricht und Proben werden so gut es geht online durchgeführt oder fallen ganz aus.

 

Voraussetzung für den Unterricht ist, dass sich alle beteiligten an die Bestimmungen der Landeregierung halten und auch die im nächsten Abstand formulierten Bedingungen für den Musikunterricht im Vereinsheim Angelbachtal umsetzen.

Ich bitte daher Eltern und Schüler, den nachfolgenden Abschnitt sorgfältig zu lesen.

  1. Es gelten die Vorgaben der Landesregierung und des Kultusministeriums, die dieser Mail beigefügt sind.
  2. Für den Unterrichtsbetrieb im Vereinsheim sind folgende Sicherheitsmaßnahmen einzuhalten:
  • Es gibt nur Einzelunterricht; d.h. der Lehrer hält sich nur mit einem Schüler zusammen im Raum auf.
  • Der Mindestabstand von 1,5 Meter ist unbedingt einzuhalten. Plexiglaswände werden nicht aufgestellt.
  • Lehrer und Schüler fassen nicht die gleichen Gegenstände an. Das gilt insbesondere für Noten und die Instrumente sowie das erforderliche Zubehör.
  • Die Schüler packen ihr Instrument auf einem dafür vorgesehenem Tisch aus, der nach jedem Schüler mit tensidhaltigem Reinigungsmittel abgewischt wird.
  • Die Türklinken werden ebenfalls mehrfach pro Unterrichtstag mit tensidhaltigem Reinigungsmittel abgewischt.
  • Die Unterrichtsräume sind mehrfach im Laufe des Unterrichtsnachmittags gründlich zu lüften.
  • Im Unterrichtsraum selbst hält sich immer nur ein Schüler auf. Die Schüler werden aufgefordert „just-in-time“ zum Unterricht zu kommen und warten solange außerhalb des Raumes bis der Schüler vorher den Raum verlässt.
  • Weitere Personen (Eltern, Geschwister, Freunde) werden gebeten, das Vereinsheim nicht zu betreten.
  • Nach dem Unterricht begleitet der Lehrer den Schüler nach draußen und stellt sicher, dass im Gebäude die Abstände eingehalten werden.
  • Eine Regelung für einen getrennten Ein- und Ausgang ist bei der derzeitigen Belegung nicht erforderlich.
  • Auf den Fluren und im Treppenhaus des Gebäudes wird den Schülern zusätzlich das Tragen von Masken empfohlen.
  • Solange durch die Maske keine Behinderung beim Spielen des Instruments entsteht, dann diese auch während Unterrichts getragen werden. Die Musikschule stellt keine Masken zur Verfügung.
  • Zusätzliche Regelung für den Klavierunterricht
  • Die Schüler waschen sich unmittelbar vor und nach dem Unterricht gründlich die Hände. Ein Waschbecken im Raum ist vorhanden.
  • Die Tasten des Klavieres werden vor jedem Schüler abgewischt.

Nicht am Unterricht teilnehmen können Schüler, die in Kontakt zu einer infizierten Person stehen oder standen, wenn seit dem Kontakt mit einer infizierten Person noch nicht 14 Tage vergangen sind, oder die Symptome eines Atemwegsinfekts oder erhöhte Temperatur aufweisen.

 

 

Ich hoffe, die Blasinstrumente kommen bald dazu. Mehrere Wissenschaftler gingen davon aus, dass durch die Blasinstrumente die Aerosole stärker verteilt werden.

Dazu laufen aktuell Untersuchungen und erste Ergebnisse lassen erwarten, dass kein erhöhtes Risiko entsteht. Wenn sich jemand selbst ein Bild machen will, kann er/sie gerne den Versuch der Bläser der Bamberger Symphoniker hierzu anschauen. Eine Veröffentlichung der HfM in Freiburg zum gleichen Thema: https://www.mh-freiburg.de/hochschule/covid-19-corona/risikoeinschaetzung/. In Hessen ist übrigens der Einzelunterricht für alle Instrumente und Unterricht für Gruppen bis 5 Schüler freigegeben. 

 

 

Bläserklassen der Sonnenbergschule

Die Musikschule darf bis auf weiteres in der Sonnenbergschule nicht unterrichten. In Abstimmung mit Frau Seitz möchten wir den Unterricht bei den Instrumentallehrern jedoch baldmöglichst weiterführen. Sobald wir auch wieder Blasinstrumente unterrichten dürfen, werden wir die Bläserklassen in kleiner Gruppen von 2 bis max. 3 Schüler aufteilen und den Unterricht in den Ablauf der jeweiligen Lehrkraft einbauen.

 

Blockflötengruppen

Mit den Blockflötengruppen verfahren wir wie mit den Bläserklassen. Sobald Blasinstrumente freigegeben sind wird die Gruppenstärke auf max. 3 Schüler reduziert. Der Unterricht wird dann in einem Raum stattfinden, in dem die vorgeschrieben Abstände eingehalten werden können.

 

Musikalische Früherziehung

Ich sehe derzeit noch keine Möglichkeit, in absehbarer Zeit auch die musikalische Früherziehung wieder aufzunehmen. Wir beobachten den Umgang in benachbarten großen Musikschulen und werden Sie informieren, sobald auch dort die Dinge in Bewegung kommen.

 

 

Junges Bläserensemble

Die Aufnahme der Proben mit Gruppen in dieser Größe werden wohl noch eine ganze Zeit nicht möglich sein. Im Raum der Musikschule kann für eine Gruppe in dieser Größe der erforderliche Abstand nicht eingehalten werden. Sobald wir wieder Proben dürfen werden wir einen anderen, größeren Raum benötigen.

 

Gebühren

  • Die Gebühren im Mai werden nur bei den Schülern erhoben, die auch wieder am Präsenzunterricht teilgenommen haben.
  • Für alle anderen Schüler werden im Mai keine Gebühren erhoben. Die Leihgebühr für die Mietinstrumente wird ebenfalls ausgesetzt. Die Aufteilung der Gruppen hat keine Auswirkung auf die vereinbarten Gebühren.
  • Die Gebühren für die Bläserklassen, die Blockflöten und die Früherziehung werden zukünftig nicht mehr halbjährlich, sondern monatlich abgebucht. Damit kann flexibel auf die aktuelle Situation reagiert werden.
  • Wie bereits in der letzten Information geschrieben, erhalten die Lehrkräfte ihre Vergütung, als hätten sie „normal“ unterrichtet.

Einige Eltern haben bereits angeboten, uns den Beitrag als Spende zukommen zu lassen. Wir bedanken uns herzlich und freuen uns sehr über diese Unterstützung.

 

Anregungen sind gerne willkommen und ich freue mich auf Ihre Rückmeldung. Ich arbeite bis auf Weiteres Im HomeOffice und bin über die Privatnummer (07265 679) fast immer erreichbar.

 

Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung.

 

Norbert Seibel

 

Links zu den Verordnungen

Verordnung über die Wiederaufnahme des Betriebs in den Musikschulen (05.05.2020)

Hygiene-Hinweise für Schulen in Baden-Württemberg (22.04.2020)

Aktuelle Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg

03.05.2020 - Öffnung der Musikschule evtl. ab 11.05.2020 möglich

Wiederaufnahme des regulären Unterrichts

Die aktuelle Verordnung der Landesregierung verlängert die Schließung der Musikschulen bis zum 10.05.2020. Das Kultusministerium wird ermächtigt Bedingungen und Modalitäten für die eingeschränkte Wiederaufnahme des Betriebs festzulegen. In Hessen sind die Musikschulen ab Montag, den 03.05.2020 wieder geöffnet - natürlich auch dort mit gewissen Auflagen.

 

Wir haben die Hoffnung, dass der Einzelunterricht und der Unterricht für kleine Gruppen ab dem 10.05.2020 auch in Angelbachtal wieder möglich sein wird. Voraussetzung ist die Freigabe des Vereinsheims und die Umsetzung von Hygiene-Richtlinien in dem Gebäude; der Musikunterricht in der Sonnenbergschule ist bis auf weiteres nicht möglich.

 

Wenn es losgeht, werden wir die Gruppen so auf teilen, dass max. 3 Kinder gemeinsam Unterricht haben. Die Lehrkräfte kommen auf die Eltern zu und vereinbaren Unterrichtszeit und -orte. Soweit das Tragen von Masken erforderlich ist, müssen diese von den Schülern mitgebracht werden. Die Musikschule wird keine Masken bereitstellen. Die Musikalische Früherziehung und das Bläserensemble (Mittwochabend) sind bis auf weiteres ausgesetzt.

 

Die Gebühren werden ab dem Zeitpunkt wieder erhoben, ab dem der reguläre Unterricht wieder stattfinden kann. Die halbjährlichen Abbuchungen werden auf monatliche Teilbeträge umgestellt und werden analog zu den Einzelunterrichten eingezogen.

 

Aktuelle Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg

10.03.2020 - Konzert ist abgesagt.

Konzert der Musikschule am 15. März 2020

Jetzt hat uns die aktuelle Situation mit dem Corona Virus doch eingeholt. Einige Schulen im Rhein-Neckar-Kreis sind bereits betroffen und es ist nur eine Frage der Zeit, bis wir auch in Angelbachtal erste Fälle haben werden.

 

Nachdem keine dringende Notwenigkeit besteht, die Veranstaltung durchzuführen, werden wir das Konzert zu einem späteren Termin nachholen. Diesen Termin werden wir festlegen, sobald die Situation mit Corona wieder eindeutige Entscheidungen und Planungen zulässt.

 

23.02.2020 - 20 Jahre Musikschule Angelbachtal e.V. und die Anschaffung eines Flügels für die Sonnenberghalle sind der Anlass für ein Konzert, das von den Schülern der Musikschule gestaltet wird.

Die Lehrkräfte der Fächer Gitarre, Querflöte, Klarinette, Blechbläser und Schlagzeug haben ein interessantes Programm vorbereitet, bei dem auch der neue Flügel zum Einsatz kommen wird. Das Junge Bläserensemble der Musikschule ist mit einer bunten Mischung aus verschiedenen Epochen und Musikrichtungen ebenfalls mit von der Partie.

 

Kommen Sie am 15. März um 17:00 Uhr in das Foyer der Sonnenberghalle und erleben Sie einen kurzweiligen musikalischen Nachmittag. Der Eintritt ist frei.

23.11.2019 - Marina Todorova unterricht ab Januar Geige, Bratsche und Klavier

Fach Violine und Viola wieder besetzt

Nach 4 Monaten Pause konnten wir eine neue Lehrkraft für das Fach Violine verpflichten. Frau Marina Todorova hat gerade ihr Masterstudium im Fach Viola an der Hochschule für Musik in Karlsruhe abgeschlossen. Sie wird ab Januar 2020 an der Musikschule in Angelbachtal die Fächer Violine, Viola und Klavier unterrichten. Schnupperstunden sind ab sofort möglich. Frau Todorova hat Preise bei nationalen und internationalen Wettbewerben erhalten und kann auf langjährige Orchesterpraxis zurückblicken. Sie gibt seit vielen Jahren Unterricht und hat besondere Freude an der Arbeit mit Kindern im Vorschul- und Grundschulalter. Mit einer jungen und hochmotivierten Lehrerin haben wir die besten Voraussetzungen, das Fach Violine an unserer Musikschule wieder neu aufzubauen. Herzlich willkommen Marina.

Junges Bläserensemble der Musikschule

01.07.2019 - Vor den Ferien ist immer ein guter Zeitpunkt, um mal reinzuschnuppern. Wir laden alle Interessenten ein, in den nächsten Wochen zur Probe zu kommen und mitzumachen. Geprobt wird unter der Leitung von Karin Seibel mittwochs von 18:30 Uhr bis 19:30 Uhr im Haus der Vereine. Bitte am besten vorher anmelden (Telefon 679), damit die Noten vorbereitet werden können, und das Mitspielen gleich möglich ist.

Erfahrener Konzertmeister unterrichtet Geige in Angelbachtal

01.05.2019 - Nachdem unsere langjährige Geigenlehrerin in Angelbachtal nicht weiter unterrichten konnte, ist es uns gelungen einen sehr hochkarätigen Musiker als Nachfolger zu verpflichten. Jorg D Blank studierte an den Musikhochschulen in Detmold, Essen, am Mozarteum in Salzburg und Paganini-Konservatorium in Genua, wo er auch sein Staatsexamen mit  „summa cum laude“ absolvierte. Über 40 Jahre war Blank Konzertmeister der Deutschen Staatsphilharmonie sowie des Deutschen Kammerorchesters Frankfurt. Mit beiden Ensembles konzertierte  er in den größten Konzertsälen Europas, Asiens sowie Nord- und Südamerikas. 2018 beendete er seine aktive Konzertkarriere und stellt seit dem vermehrt seine Erfahrung als Lehrer und  Kammermusiker interessierten Institutionen und Personen zur Verfügung.

 

Herr Blank hat vor einigen Wochen die Schüler in Angelbachtal übernommen. Er unterrichtet am Donnerstagnachmittag in der Sonnenbergschule und hat noch freie Kapazität.  Eine Schnupperstunde kann jederzeit gerne vereinbart werden. Bei Bedarf kann gegen eine kleine Gebühr auch ein Instrument ausgeliehen werden. 

Vorbereitung neue Bläserklasse

01.06.2019 - Auch im Schuljahr 2019/2020 wollen wir wieder mit einer Bläserklasse starten. In den Klassen 3 und 4 in der Grundschule kann man Querflöte, Klarinette, Saxophon, Trompete, Horn, Posaune oder Bariton lernen. Die Instrumente und Noten werden von der Schule und der Musikschule zur Verfügung gestellt. Für Schüler und Eltern der 2. Klassen besteht in den nächsten Wochen die Möglichkeit, sich zu informieren und das passende Instrument auszuwählen. 

 

Am Freitag, den 12. Juli kommen die Instrumentallehrer in die Schule und die Schüler der 2. Klasse können die angebotenen Instrumente ausprobieren. Die Bläserklassen der Klassen 3 und 4 zeigen beim Abschlusskonzert der Grundschule am 16. Juli, was in der Bläserklasse gelernt haben. Am 23. Juli findet dann ein Elternabend statt, bei dem sich alle Interessenten für die neue Bläserklasse treffen. Auch hier sind die Lehrer der Musikschule anwesend, um die Instrumente vorzustellen, und die Schüler können sich ihr Wunschinstrument aussuchen.

Kurse in der Grundstufe - Schnuppern erwünscht

15.02.2019 - Die Kurse in der Grundstufe beginnen zu festen Termin im Musikschuljahr. Sie können sich aber jederzeit informieren und einen laufenden Kurs zum Schnuppern besuchen. Information bei der Musikschule unter Telefon 679.